„Toller“ Tipp, denn der Rotwild-Händler wird wohl kaum CE-relevante Teile am Rad tauschen, da er sonst selbst zum „Hersteller“ wird!
Welche Teile selbst getauscht werden dürfen und welche nicht, verrät folgende Tabelle:
Kategorie 1
Bauteile die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers / Systemanbieters getauscht werden dürfen:
- Motor
- Sensoren
- Elektronische Steuerung
- Elektrische Leitungen
- Bedieneinheit am Lenker
- Display
- Akku-Pack
- Ladegerät
Kategorie 2
Bauteile die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen:
- Rahmen / – Federbein
- Gabel / – auch gefedert
- Laufrad für Nabenmotor
- Bremsanlage
- Bremsklötze (Felgenbremse)
- Gepäckträger
Kategorie 3
Bauteile die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers getauscht werden dürfen:
- Tretkurbel
- Laufrad ohne Nabenmotor
- Kette / Zahnriemen (wenn die Originale Breite eingehalten wird)
- Felgenband (Felgenbänder und Felgen müssen aufeinander abgestimmt sein.)
- Reifen (Stärkere Belastungen machen den Einsatz von für den E-Bike-Einsatz freigegeben Reifen nötig)
- Bremszüge / Bremsleitungen
- Bremsbeläge (Scheiben-, Rollen-, Trommel-Bremsen)
- Lenker-Vorbau-Einheit (soweit die Zug- und / oder Leitungslängen nicht verändert werden müssen)
- Sattel und Sattelstützeneinheit (wenn der Versatz nach hinten zum Serien- / Original Einsatzbereich nicht größer als 20 mm ist)
- Sattel und Sattelstütze (Wenn der Versatz nach hinten zum Serien-/Original-Einsatzbereich nicht größer als 20 mm ist.
- Scheinwerfer
(Hinweis zu Kategorie 3: Eine Freigabe des Teileherstellers kann nur dann erfolgen, wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß seiner Bestimmung und den entsprechenden Normen ausreichend geprüft und seine Risikoanalyse durchgeführt wurde.)
Kategorie 4
Bauteile für die keine spezielle Freigabe notwendig ist:
- Steuerlager
- Innenlager
- Pedale (wenn das Pedal zum Serien- / Original Einsatzbereich nicht breiter ist)
- Umwerfer
- Schaltwerk
- Schalthebel / Drehgriff
- Schaltzüge und Hüllen
- Kettenblätter / Riemenscheibe / Zahnkranz (wenn die Zähnezahl und der Durchmesser gleich beim Serien- / Original Einsatzbereich ist)
- Kettenschutz
- Radschützer (wenn die Breite nicht kleiner als beim Serien- / original - Einsatzbereich ist und der Abstand zum Reifen min. 10 mm beträgt)
- Speichen
- Schlauch (wenn das gleiche Ventil wie beim Serien- / Original Einsatzbereich verwendet wird)
- Dynamo
- Rücklicht
- Speichenstrahler
- Ständer
- Griffe (wenn diese über eine Schraubklemmung verfügen)
- Glocke
Die Frage nach dem Sinn einiger Eingruppierungen stelle ich mal nicht, ich verbaue an meinem Bike passende Komponenten (Laufrad, Tubeless, Reifen, Schaltung, Kassette, Lenker, Vorbau, Dropper Post etc.) mit Sachverstand und ob das nun „erlaubt“ ist, interessiert mich dabei nicht…
Rotwild nach Freigaben zu fragen endete in der Vergangenheit meist mit der Standard-Antwort „Keine Freigabe von Rotwild!“ für alternative Teile, das wird sich vermutlich kaum geändert haben… Aber wenn es angeblich sogar eine „Freigabeliste“ gibt, die den Rotwild-Händlern vorliegt, warum dann nicht hier veröffentlichen?