Bremsenwechsel am E750

„Toller“ Tipp, denn der Rotwild-Händler wird wohl kaum CE-relevante Teile am Rad tauschen, da er sonst selbst zum „Hersteller“ wird!

Welche Teile selbst getauscht werden dürfen und welche nicht, verrät folgende Tabelle:

Kategorie 1
Bauteile die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers / Systemanbieters getauscht werden dürfen:

  • Motor
  • Sensoren
  • Elektronische Steuerung
  • Elektrische Leitungen
  • Bedieneinheit am Lenker
  • Display
  • Akku-Pack
  • Ladegerät

Kategorie 2
Bauteile die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen:

  • Rahmen / – Federbein
  • Gabel / – auch gefedert
  • Laufrad für Nabenmotor
  • Bremsanlage
  • Bremsklötze (Felgenbremse)
  • Gepäckträger

Kategorie 3
Bauteile die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers getauscht werden dürfen:

  • Tretkurbel
  • Laufrad ohne Nabenmotor
  • Kette / Zahnriemen (wenn die Originale Breite eingehalten wird)
  • Felgenband (Felgenbänder und Felgen müssen aufeinander abgestimmt sein.)
  • Reifen (Stärkere Belastungen machen den Einsatz von für den E-Bike-Einsatz freigegeben Reifen nötig)
  • Bremszüge / Bremsleitungen
  • Bremsbeläge (Scheiben-, Rollen-, Trommel-Bremsen)
  • Lenker-Vorbau-Einheit (soweit die Zug- und / oder Leitungslängen nicht verändert werden müssen)
  • Sattel und Sattelstützeneinheit (wenn der Versatz nach hinten zum Serien- / Original Einsatzbereich nicht größer als 20 mm ist)
  • Sattel und Sattelstütze (Wenn der Versatz nach hinten zum Serien-/Original-Einsatzbereich nicht größer als 20 mm ist.
  • Scheinwerfer
    (Hinweis zu Kategorie 3: Eine Freigabe des Teileherstellers kann nur dann erfolgen, wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß seiner Bestimmung und den entsprechenden Normen ausreichend geprüft und seine Risikoanalyse durchgeführt wurde.)

Kategorie 4
Bauteile für die keine spezielle Freigabe notwendig ist:

  • Steuerlager
  • Innenlager
  • Pedale (wenn das Pedal zum Serien- / Original Einsatzbereich nicht breiter ist)
  • Umwerfer
  • Schaltwerk
  • Schalthebel / Drehgriff
  • Schaltzüge und Hüllen
  • Kettenblätter / Riemenscheibe / Zahnkranz (wenn die Zähnezahl und der Durchmesser gleich beim Serien- / Original Einsatzbereich ist)
  • Kettenschutz
  • Radschützer (wenn die Breite nicht kleiner als beim Serien- / original - Einsatzbereich ist und der Abstand zum Reifen min. 10 mm beträgt)
  • Speichen
  • Schlauch (wenn das gleiche Ventil wie beim Serien- / Original Einsatzbereich verwendet wird)
  • Dynamo
  • Rücklicht
  • Speichenstrahler
  • Ständer
  • Griffe (wenn diese über eine Schraubklemmung verfügen)
  • Glocke

Die Frage nach dem Sinn einiger Eingruppierungen stelle ich mal nicht, ich verbaue an meinem Bike passende Komponenten (Laufrad, Tubeless, Reifen, Schaltung, Kassette, Lenker, Vorbau, Dropper Post etc.) mit Sachverstand und ob das nun „erlaubt“ ist, interessiert mich dabei nicht…

Rotwild nach Freigaben zu fragen endete in der Vergangenheit meist mit der Standard-Antwort „Keine Freigabe von Rotwild!“ für alternative Teile, das wird sich vermutlich kaum geändert haben… Aber wenn es angeblich sogar eine „Freigabeliste“ gibt, die den Rotwild-Händlern vorliegt, warum dann nicht hier veröffentlichen?

Und wo hast Du die obige Liste gefunden?
Die sieht für mich stark danach aus, als wäre sie nicht für Pedelecs, sondern eben für E-Bikes geschrieben.

Ich finde den Hinweis ja sehr nett, und für die meisten wäre dies direkt ein Grund, dass Bike nicht zu ändern…

Aber, ich werde es dennoch umbauen :slight_smile:

Ich finde nun mal die Räder von Rotwild Super, aber…
Die Ausstattung ist für mich ein NOGO!

Die Haptik von Shimano finde ich anstrengend.
Und hier ist es egal ob es um die Bremsen oder die Schaltung geht.

Außerdem ist für mich die XT Bremse eher für den AM Einsatz gedacht.
Für das Grobe ist bei Shimano die Saint zuständig.

Die Code RSC ist für mich noch mal ne Ecke besser.
Und warum soll ne DH nicht ausreichend sein?
Mehr Bremspower geht ja eh nicht!

Gruß Ingo

@anon_5216 Nee, ist für eBike/Pedelec bis 25km/h, hier auch als PDF: https://www.ziv-zweirad.de/uploads/media/PM_2016_07.07._Leitfaden_Bauteiletausch_Stand_Juli_2016.pdf

Aber es gibt noch eine aktualisierte Version:
https://www.vsf.de/uploads/tx_news/Leitfaden_Bauteiletausch_E-Bike_25_Stand-08-05-2018_DE.pdf

Da wird mir einiges klarer. Das ist nur ein Leitfaden, der entspricht u.U. nicht unbedingt den gesetzlichen und regulativen Vorgaben, sondern geht oft darüber hinaus.
Denn er wurde von Organisationen erstellt deren Interesse es ist, dass Arbeiten an elektrischen und normalen Fahrrädern nur noch von Meisterbetrieben mit zusätzlich speziell geschulten Personal durchgeführt werden dürfen. Begründet meist mit dem Argument die Technik, z.B. bei einer Scheibenbremse, sei heute viel komplizierter ist als früher. Technisches Versagen spielt zwar in den Unfallstatistiken keine große Rolle, aber mit der Begründung „mehr Sicherheit“ lässt sich halt immer gut Geld verdienen.
Entsprechend scharf sind eben die Vorstellungen, welche über den Leitfaden verbreitet werden.

Für mich ist das Geld- und Panikmache und diese versuchte Bevormundung - auch seitens RW - interessiert mich nicht die Bohne.

So, heute habe ich mein E750 geholt und es direkt zerlegt :slight_smile:
Ich habe alles, wie geplant, umgebaut.

Das Wechseln der Bremsleitung ist auch kein Hexenwerk.
Der Motor lässt sich relativ einfach ausbauen.
Ist dieser erst raus, dann hat man auch recht zügig die Leitung getauscht.

Es war für mich sehr interessant und so weiß ich direkt schon wie alles aufgebaut ist.

Morgen gibt’s dann ne kurze installations Runde und evtl. auch gleich im Anschluss ne Trail Tour :-)))